Was ist ein Mietwertgutachten?
Mit einem Mietwertgutachten erfahren Sie, wie hoch ein realistischer und vertretbarer Mietwert für Ihre Immobilie ist. Ich ermittle den Mietwert, indem ich vergleichbare Objekte heranziehe und die individuellen Eigenschaften Ihrer Mietimmobilie berücksichtige. Mit einem verlässlichen Mietwertgutachten erhalten Sie somit eine fundierte Auskunft über einen angemessenen Mietpreis für Ihre Immobilie auf dem örtlichen Markt.
Wer benötigt ein Mietwertgutachten
Ein Mietwertgutachten benötigen Sie in verschiedenen Situationen:
Als Vermieter:
Zur Durchsetzung einer Mieterhöhung, wenn weder Vergleichsmieten noch ein Mietspiegel vorliegen.
Bei Auseinandersetzungen zur Miethöhe für Wohn- und Gewerbeimmobilien.
Bei Zwangsversteigerungen als Grundlage für die Vereinbarung der Miethöhe zwischen Zwangsverwalter und Gläubigerbank.
Als Mieter:
Zur Anfechtung einer Mieterhöhung.
Als Kapitalanleger:
Zur Berechnung eines vertretbaren Mietpreises.
Zur Unterstützung bei der Einschätzung des Renditepotenzials der Immobilie.
Bei einer Scheidung:
Für die Miet- oder Wohnwertermittlung.
Für die Nutzwertentschädigung im Scheidungsverfahren.
Wer darf ein Mietwertgutachten erstellen?
Ein Mietwertgutachten wird von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt, der ein umfassendes Wissen über die wesentlichen Faktoren der Makro- und Mikrolage, die Größe, die Ausstattung, den Zustand und die Energiebilanz der Immobilie besitzt.