Ein Wertgutachten oder Kurzgutachten ist eine komprimierte Form des Vollgutachtens. Es wird auf Basis der Anforderungen des §194 BauGB und der ImmoWertV erstellt und verzichtet auf ausführliche Objektbeschreibungen sowie umfangreiche Details zu den Wertermittlungsschritten und spezifischen Grundstücksmerkmalen. Aus diesem Grund ist es kompakter als ein Vollgutachten und hat vor Gericht keine Beweiskraft.
Was ist ein Wertgutachten/Kurzgutachten?
Das Wertgutachten, auch Kurzgutachten oder Kompaktgutachten genannt, ist eine Kurzform des Vollgutachtens, das Wertgutachten wird rechnerisch nach den Anforderungen des § 194 BauGB und der ImmoWertV (Immobilienwertermittlungsverordnung) erarbeitet.
Verzichtet wird auf eine umfangreiche Objektbeschreibung, umfangreiche Ausführungen zu den Wertermittlungsschritten und zu den besonderen objektspezifischen Grundstücksmerkmalen. Es ist dadurch kompakter als ein Vollgutachten. Das Gutachten hat vor Gericht keine Beweislast.
Wer benötigt ein Wertgutachten/Kurzgutachten?
Ein Wertgutachten ist hilfreich, wenn alle Parteien einig sind und keine Streitigkeiten zu erwarten sind. Es wird oft benötigt bei Scheidungs- und Erbschaftsangelegenheiten, Schenkungen und bei Verkauf oder Kauf von Immobilien.
Wer darf ein Kurzgutachten erstellen?
Ein Kurzgutachten kann von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt werden, der verschiedene Methoden wie das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren oder das Sachwertverfahren anwenden kann.